Antworten auf oft gestellte Fragen

Warum gibt es ADVOconnect?

Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Offene Rechnungen stellen nicht nur ein Ärgernis dar, sie können die Existenz gefährden und ein erheblicher Teil von Insolvenzen wird durch säumige Zahler verursacht. ADVOconnect bietet über die anwaltliche Forderungsbeitreibung eine seriöse und günstige Lösung für Gläubiger.

Was bietet ADVOconnect?

Für pauschal 29,90 € übernehmen unsere Partneranwälte das vorgerichtliche Mahnwesen für fällige, sich in Verzug befindliche Forderungen. Bei Notwendigkeit versuchen die Anwälte den Schuldner telefonisch davon zu überzeugen, zumindest ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung abzugeben.

Warum über eine Ratenzahlungsvereinbarung nachdenken?

Auch wenn aus Sicht des Gläubigers die Forderung zu 100 % geschuldet ist, bietet ein Vergleich mit Ratenzahlungsvereinbarung Vorteile. Aufgrund von Unsicherheiten bei der Beweisführung oder der rechtlichen Begründung besteht ein Prozessrisiko darin, dass für ein Gerichtsverfahren zunächst Kosten verauslagt werden müssen. Unter Umständen kann ein Rechtsstreit auch verloren gehen, so dass auch noch der Gegner zu zahlen wäre. Zudem ist die Betreuung eines langwierigen Prozesses auch für den Gläubiger mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, den der Schuldner nicht vergüten muss. Der Vergleich begründet hingegen schnelle und kostengünstige Rechtssicherheit, denn anerkannte Forderungen verjähren auch nicht mehr.

Wann gerät der Schuldner in Verzug?

Entweder werden Forderungen kalendarisch fällig (und am Tag des Fristablaufs tritt Verzug ein; Bsp.: Miete gem. §§ 286 Abs. 2, 556 b BGB am dritten Werktag) oder der Schuldner kommt erst durch eine Mahnung sowie dem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist in Verzug (§ 286 Abs.1 BGB). Es gibt ferner die Möglichkeit, dass 30 Tage nach Fälligkeit auch ohne Mahnung Verzug eintritt, wenn der Schuldner in der Rechnung hierauf hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

Warum wird über Anwälte gemahnt?

Die ADVOconnect-Anwälte und die hiermit verbundenen Kosten sind auf den Schuldner als Verzugsschaden umlegbar. Durch Konfrontation mit der Hauptforderung + Zinsen und diesen Anwaltskosten in einer Forderungsaufstellung wird dem Schuldner vor Augen geführt, dass er sich weitere Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten) nur durch eine nunmehr zügige Zahlung erspart. Aus diesem Grunde ist ADVOconnect sehr erfolgreich.

Was passiert, wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt?

Auch ADVOconnect kann die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung von Schuldnern nicht ausschließen. Zahlt der Schuldner nicht, so ist der günstigste Weg zunächst das gerichtliche Mahnverfahren (Antrag auf Erlass eines Mahn-/Vollstreckungsbescheids). Legt der Schuldner keinen Widerspruch-/Einspruch ein, so erlangt der Gläubiger einen kostengünstigen Vollstreckungstitel. Dies bieten unsere Partneranwälte gegen eine Pauschale von 25,- € netto zzgl. Umsatzsteuer und Gerichtskosten an.

Was ist ein Vollstreckungstitel?

Die Zwangsvollstreckung kann gegen einen Schuldner nur aus einem solchen Titel betrieben werden. Dies sind der Vollstreckungsbescheid, ein Urteil, ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich oder ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Warum muss ich dem Anwalt eine Vollmacht erteilen?

Der Anwalt benötigt die Vollmacht, um sich gegenüber dem Schuldner als Vertreter des Gläubigers zu legitimieren.

Warum muss ich mit dem Anwalt eine Mandatsvereinbarung schließen?

Die Mandatsvereinbarung beinhaltet eine Honorarvereinbarung im Sinne des § 4 RVG. Dies ist nur in Schriftform zulässig und beinhaltet ausschließlich Regelungen zu Gunsten der Kunden von ADVOconnect.

Muss der Schuldner Anwaltskosten zahlen?

Ja, der Anwalt macht seine gesetzlichen Gebühren nach RVG als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend.

Ist ADVOconnect auch im Gerichtsverfahren nutzbar?

Jeder Anwalt muss nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens im Klageverfahren nach dem Streitwert abrechnen. Wenn Sie unseren Partneranwalt mit dem Klageverfahren beauftragen, so ist dies grundsätzlich möglich, aber nicht günstiger als bei anderen Rechtsanwälten.